„Der Freundeskreis der Jakobuspilger in Euskirchen und Umgebung"
regelt seine Organisation, seine Aufgaben und Ziele in einem Statut. Er basiert auf den Ergebnissen einer Befragung von Pilgerfreunden, deren Vorschlägen und Wünschen.
Statut
1. Wir sind kein Verein und haben keine Mitglieder.
2. Ein Team ohne Vorsitz beschließt und organisiert Maßnahmen und Aktivitäten.
3. Wir sind eine Gemeinschaft, die sich dem Jakobuskult und dem Pilgern verpflichtet fühlt. Jeder kann sich einbringen.
4. Wir finanzieren unsere Ausgaben durch freiwillige Zuwendungen wie Spenden u.ä. Es wird kein Beitrag erhoben.
5. Wir haben folgende Aufgaben:
a) Information und Beratung von Pilgern auf Jakobuswegen und Hilfestellungen
b) Erhaltung und Pflege des mit dem Jakobuskult in Verbindung stehenden Kulturgutes und Brauchtums,
einschließlich der Jakobswege im Kreis Euskirchen
c) Durchführung von Pilgerabenden mit Vorträgen, Erfahrungsaustausch, Weitergabe von Informationen
und Kennenlernen anderer Pilger
d) Organisation von Wanderungen, auch auf heimischen Pilgerwegen, sowie von Besichtigungen, Führungen u.ä.
e) Kooperation und Zusammenarbeit mit gleichartigen Initiativen im Sinne des Informationsaustauschs
und der gegenseitigen Unterstützung
f) Förderung des Umweltschutzes durch schonendes Erleben der Natur
6. Wir verfolgen unsere Aufgaben und Ziele in christlichem Geist.
7. Wir fühlen uns der europäischen Zusammenarbeit und der Völkerverständigung verpflichtet.
Euskirchen, vereinbart im Mai 2011